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Berufsbetreuer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind vom Gericht bestellte und auch von dort kontrollierte Personen, die volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung teilweise oder ganz nicht mehr selbst besorgen können, gesetzlich vertreten sollen.

Seit 1992 hat sich diese übertragene staatliche Aufgabe ürsprünglich in den besonders schwierigen Fällen von den Behördenbetreuern zu den Berufsbetreuern verlagert.

Was wir leisten und wie wir dies tun, können Sie auf den weiteren Seiten dieser Homepage erfahren.